Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Fahrstunden

 

Eine Fahrlektion beginnt mit der Vorbereitung des Fahrzeuges und endet mit der Schlussbesprechung und Terminfindung.

 

Fahrlektionen, welche weniger als 24h vorher abgesagt werden, sind kostenpflichtig (Absagen für den Montag spätestens bis Samstagmittag 12.00 Uhr).

Bei nicht fristgerechter Abmeldung wird der volle Lektionspreis verrechnet.

 

Ausnahmen sind Absagen mit Arztzeugnis, jenes muss innerhalb einer Woche nach der abgesagten Fahrlektion ohne Aufforderung an die Fahrschule Schelbert gesendet werden.

 

Während der Fahrt versichert der Lenker/die Lenkerin im Besitz eines Lern-/Fahrausweises der entsprechenden Kategorie zu sein. Auf Verlangen ist dieser dem Fahrlehrer vorzuweisen. Wenn der Lern-/Fahrausweis aus irgendeinem Grund nicht mehr im Besitz des Fahrschülers sein sollte, ist dies dem Fahrlehrer unverzüglich mitzuteilen.

 

Mahnungen werden mit Fr. 20.00, Betreibungen mit Fr. 100.00 belastet. Sämtliche Kosten vom Betreibungsamt gehen zu Ihren Lasten.