1. Nothelferkurs
Nach absolviertem Nothelferkurs erhältst du den Nothilfeausweis. Dieser ist 6 Jahre gültig.


2. Lernfahrausweis beantragen
Das Antragsformular korrekt ausfüllen, beim Optiker die Sehschärfe kontrollieren und auf dem Antragsformular bestätigen lassen.
Das vollständig ausgefüllte Formular ist dem Einwohneramt der Wohnsitzgemeinde vorzulegen, welches die Personalien überprüft und bestätigt (entfällt bei Personen, welche schon einen Führerausweis besitzen).

 

3. Theorie „Bögelen“
Mit der Berechtigung  für die Theorieprüfung, die du vom Strassenverkehrsamt erhalten hast, bist du zur Theorieprüfung zugelassen.
Lern-CD`s zum „Bögelen“ kannst du bei mir beziehen.

4. Theorieprüfung
Die Prüfung wird auf Tablets im Strassenverkehrsamt absolviert. Für die Theorieprüfung kannst du dich telefonisch unter
Verkehrsamt Schwyz, Schlagstrasse 82, 6430 Schwyz, Tel. +41 41 819 21 34
Verkehrsamt Pfäffikon, Gwattstrasse 3, 8808 Pfäffikon, Tel. +41 41 819 17 53
oder direkt im Internet anmelden.


Achtung: Für die Theorieprüfung amtlichen Ausweis mitnehmen.
Nach bestandener Theorieprüfung erhältst du den Lernfahrausweis.

 

Spätestens jetzt komme ich ins Spiel ☺

 

5. Fahrstunden
Nach Erhalt des Lernfahrausweises bist du berechtigt Übungsfahrten durchzuführen.

 

6. Verkehrskundeunterricht (VKU)
Der Verkehrskundeunterricht kann frühestens nach Erhalt des Lernfahrausweises besucht werden. Ich empfehle dir, diesen obligatorischen Kurs bald nach Erhalt des Lernfahrausweises zu besuchen, damit du das erlangte Wissen in die praktische Ausbildung miteinbeziehen kannst.

 

7. Nicht vergessen! WAB Kurs

Nach bestandener Führerprüfung musst du noch den obligatorischen WAB Kurs besuchen.

 

Erneuerungen ab 1. Januar 2021

Der Lernfahrausweis kann ab dem 1. Januar 2021 für die Kategorie B (Auto) bereits mit 17 Jahren beantragt werden. Dabei ist zu beachten, dass man den Lernfahrausweis mindestens 1 Jahr besitzen muss, damit man an die praktische Prüfung zugelassen wird.

Ausnahme Jahrgang 2003: Wenn Personen mit Jahrgang 2003 den Lernfahrausweis im 2021 beantragen, können diese ab dem 18. Geburtstag zur praktischen Prüfung, auch wenn sie den Lernfahrausweis noch nicht 1 Jahr besitzen.

 

Wird der Lernfahrausweis nach dem 20. Altersjahr beantragt, fällt die Wartezeit von einem Jahr weg.